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Motorrad Klasse B mit Schlüsselzahl 196
Klasse B
mit Schlüsselzahl 196
AB 01.01.2020 gibt es jetzt das
Upgrade zu deinem Autoführerschein - der B196 d.h 125cm³ Motorräder ohne Prüfung mit dem "Autoführerschein"!
Achtung:
Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands.
Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.
Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.
Voraussetzung
Mindestalter 25 Jahre
Besitz Führerschein Klasse B ununterbrochen seit mindestens 5 Jahren
Theoretische und praktische Fahrerschulung, deren erfolgreicher Abschluss von deinem
Fahrlehrer mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt werden muss.
Theorieausbildung:
4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxisausbildung:
5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht vorgesehen
Der Antrag muss nach der Fahrerschulung in der Führerscheinstelle gestellt werden
Die Ausbildungsdauer
Deine Ausbildungsdauer ist abhängig von:
besuchte Theoriestundenanzahl pro Woche
gefahrene Fahrstundenanzahl pro Tag/Woche
benötigte Fahrstunden
Intensivkurs individual
Wir planen die praktischen Fahrstunden nach deinen Wünschen.
Die Dauer des Intensivkurses und die Uhrzeiten der Fahrstunden
bestimmst du.
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Motorrad Klasse AM
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
Fahrräder mit Hilfsmotor
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Mindestalter: 15 Jahre
Bayern ist es ab sofort erlaubt bereits mit 15 Jahren den Moped-Führerschein zu machen.
Für alle Fahrzeugarten gilt:
Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren
Nenndauerleistung max. 4 kW bei Elektromotoren
Bei dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
mit Verbrennungsmotoren (keine Fremdzündung) beträgt die max.
Nutzleistung 4 kW.
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse max. 350 kg
betragen.
Die Klasse AM berechtigt somit zum Führen von Kraftfahrzeugen
der ehemaligen Klassen M und 5.
Die Klasse AM ist ab dem 19.01.2013 eine europäische Klasse.
Das bedeutet, dass der Inhaber in allen EU-Staaten die Fahrerlaubnis nutzen darf.
Die Klasse AM ist in der Klasse T eingeschlossen.
Motorrad Klasse A1
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Hubraum max. 125 cm3
Motorleistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0, 1 kW/kg (Eintragung in Feld „Q" der Zulassungsbescheinigung)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Hubraum mehr als 50 cm3 oder bbH mehr als 45 km/h
Leistung max. 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Ab dem 19. Januar 2013 wird ausschließlich die neue Klasse A 1 erteilt.
Das gilt unabhängig davon, ob der Bewerber z.B. bereits vor dem
Stichtag die theoretische Prüfung abgelegt hat!
Eine vor dem Stichtag erteilte Fahrerlaubnis der Klasse A 1 berechtigt,
Fahrzeuge der „alten" und der neuen Klasse A 1 zu führen - und zwar
ohne Umschreibung!
Motorrad Klasse A2
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Motorleistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Was gilt für Inhaber der Klasse A (beschränkt) ab dem 19.01.2013?
Wer die Klasse A (beschränkt) bis zum 18.01.2013 erworben hat, darf
ohne Umschreibung ab dem 19.01.2013 Krafträder der Klasse A2 und
nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Kraftfahrzeuge der
Klasse A führen.
Bonus bei stufenweisem Aufstieg:
Wer die Klasse A2 mindestens zwei Jahre besitzt, hat beim Aufstieg auf die Klasse A mehrere Vorteile:
Teilnahme am Theorieunterricht nicht vorgeschrieben,
praktische Ausbildung im Umfang nicht festgelegt,
keine Theorieprüfung,
verkürzte praktische Prüfung (40 Minuten).
Wer die Klasse A2 weniger als zwei Jahre besitzt und die Klasse A
erwerben möchte, muss
- am Theorieunterricht teilnehmen,
- die reduzierten Sonderfahrten (3 - 2 - 1) fahren,
- eine theoretische Prüfung ablegen,
- eine praktische Prüfung (60 Minuten) absolvieren.
Motorrad Klasse A
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Hubraum mehr als 50 cm3 oder bbH mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Leistung mehr als 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Hubraum mehr als 50 cm3 oder bbH mehr als 45 km/h
Leistung mehr als 15 kW
Mindestalter:
24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
A erteilt bis zum 18.01.2013
Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
A erteilt ab dem 19.01.2013
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW (ab vollendetem 21 . Lebensjahr)
Mofa
Theorie:
Damit du möglichst schnell deine Prüfbescheinigung bekommst, bieten wir dir 4x pro Woche Theorieunterricht an verschiedenen Tagen an. Der Theorieunterricht besteht aus abgeschlossenen Themen. Der Einstieg ist jederzeit möglich. Bei uns wird ein mit modernsten Medien unterstützter und interaktiver Theorieunterricht von motivierten Fahrlehrern angeboten.
Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststundenzahl:
6 Doppelstunden (à 90 min) Grundstoff
1 Doppelstunde (a 90 min) Motorrad- Zusatzstoff
Unsere Lernsoftware wird dich begeistern. NEU : Lern- App für dein Handy!!!!
- Du lernst erst die leichten Fragen, dann die schwierigen Fragen.
- Du bekommst keine unnötigen Doppel- Fragen
- Dir werden mehrstufige Lernhilfen zu jeder Frage geboten. Das geht von Vertonung der Frage über einfache und ausführliche Tipps bis hin zu Lehrbuchseiten und Videosequenzen.
- Das System berücksichtigt deinen theoretischen Ausbildungsstand
- Das System erkennt deine Schwächen und trainiert diese besonders intensiv
Praxis:
2 Fahrstunden, in denen du den sicheren Umgang mit dem Mofa lernst.
Prüfung:
In der Prüfung musst du 20 Fragen beantworten. Es kommen nur Fragen vor, die du bereits aus unserer Lernsoftware kennst. Dafür hast du 30 Minuten Zeit und bekommst das Ergebnis gleich danach mitgeteilt. Die Prüfung findet im Multiple Choice System statt. Deine theoretische Prüfung findet an einem Tablet-PC beim TÜV statt.
Bringe bitte deinen Ausweis und ein Foto mit.
Umstieg auf höhere Klassen
A1
Ab dem 19.01 .2013 ist die Klasse A 1 eine europäische Klasse.
Das heißt, dass der Inhaber in allen Staaten der EU mit einem Fahrzeug der Klasse A 1 fahren darf.
Das gilt auch in Österreich und zwar auch vor Vollendung des 18. Lebensjahres!
A1 auf A2
Wer die Klasse A1 mindestens zwei Jahre besitzt, hat beim Aufstieg auf die Klasse A2 mehrere Vorteile:
- Teilnahme am Theorieunterricht nicht vorgeschrieben,
- praktische Ausbildung im Umfang nicht festgelegt,
- keine Theorieprüfung,
- verkürzte praktische Prüfung (40 Minuten).